Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel für eine entsprechende Gesetzesänderung.
Belgien gilt in der Sterbehilfe-Frage als Pionier, das 2002 vom Parlament verabschiedete Sterbehilfe-Gesetz als besonders liberal. Es erlaubt erwachsenen, unheilbar kranken Patienten die Tötung auf Verlangen, sofern Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Nun wird die Sterbehilfe auf todkranke Minderjährige ausgedehnt werden. Die Eltern müssen der Selbstötung ihres Kindes zustimmen. Die Fallzahlen sind nicht exakt bekannt, jedoch sehr tief. Schätzungen zufolge handelt es sich jährlich um rund fünf Kinder, die von der neuen Regelung Gebrauch machen könnten.
Mit der Ausdehnung der Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ist Belgien noch nicht am Ende der Liberalisierung angelangt. Die regierenden Sozialisten wollen das Recht auf Sterbehilfe zudem auf Demenzkranke ausweiten. (thi/sda)